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Stiefkindadoption

ist die Adoption des leiblichen Kindes der/des Partner_in in der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Durch die Stiefkindadoption können gleichgeschlechtliche Partner_innen beide rechtliche Eltern werden. Heterosexuelle Paare müssen bei Familiengründung mit Spendersamen keine Stiefkindadoption durchlaufen, sie sind mit der Geburt des Kindes auch rechtliche Eltern des Kindes.