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Zusammenleben in Regenbogenfamilien

Die Familiengründung der Regenbogenfamilien wurzelt sowohl in einer homosexuellen oder Trans*-Identität als auch in dem Wunsch nach einem Familienleben mit Kindern. Es ist ein verhältnismäßig neuer Aspekt von Regenbogenfamilien, dass Eltern mit homosexuellem Selbstbewusstsein oder einer Trans*Identität eine Familie gründen. Regenbogenfamilien sind zu einem großen Anteil Familien zweier Mütter, aber es gibt auch etliche andere Konstellationen, von denen vor allem die Queer Family mit ihrer Mehrelternschaft von althergebrachten Modellen abweicht. Die Angaben und Hochrechnungen zu Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften in Deutschland reichen von 5.700 bis zu 680.000. Diese sehr große Spanne in der Einschätzung der Kinderanzahl in Regebogenfamilien zeigt, dass es bisher zu wenig Forschung zum Thema sexuelle Identität und Familie gibt.

Erfahrungsgemäß machen sich lesbische und schwule Paare und mehr noch lesbische, schwule und trans* Singles im Vorfeld sehr viele Gedanken über die Art der Familiengründung und bedenken dabei zentral die Perspektive des Kindes. Nicht selten kommen lesbische Frauen, schwule Männer und trans*idente Menschen auch zu dem Entschluss, ihr Leben nicht mit Kindern in einer Kleinfamilie leben zu wollen. Es zeigt sich allerdings ein Trend zu Familien, in denen das gemeinsame Kind in eine Eingetragene Lebenspartnerschaft (eLP) hineingeboren oder aufgenommen wird. Hier können wir von einer „klassischen Kleinfamilie“ lesbischer und schwuler Eltern sprechen.

Frauenpaar mit leiblichem Kind

Will ein lesbisches Paar Eltern eines leiblichen Kindes werden, ist eine Samenspende nötig. Häufig wählen lesbische Paare die donogene Insemination, worunter die Befruchtung mittels gespendeter Samenzellen verstanden wird. Da die Behandlung lesbischer Paare in Deutschland in den meisten Fertilitätskliniken nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, gibt es eine Art Reproduktionstourismus in die Niederlande und nach Dänemark.

Nach der Geburt gilt, anders als in der Ehe, in der Lebenspartnerschaft keine „Elternschaftsvermutung“, so dass das Kind von der nicht austragenden Mutter (auch als Co-Mutter bezeichnet) als Stiefkind adoptiert werden muss. Die Stiefkindadoption ist für die Familien gleichgeschlechtlicher Eltern der einzige Weg, dem Kind auch rechtlich zwei gleichgeschlechtliche Elternteile zu ermöglichen. Eine Annahme des Kindes analog der „Vaterschaftsanerkennung“ bei unverheirateten heterosexuellen Paaren ist ohne die eLP leider noch nicht möglich.

Stiefkindadoption: Belastung in der Familienfindung

Die Zeit vor und während der Stiefkindadoption stellt für die Familie eine hohe Belastung dar. Die Familienfindungs- und -bindungsphase nach der Geburt wird gestört durch umfangreiche Anträge, Befragungen und Hausbesuche des Jugendamtes oder vergleichbarer Dienste. Hier besteht ein erheblicher Unterschied zu Familien heterosexueller Eltern, die über den Weg der donogenen Insemination Eltern geworden sind. Diese Familien müssen den Prozess der Stiefkindadoption nicht durchlaufen, weil der andere Elternteil das Kind entweder anerkennen kann, wenn das Paar nicht verheiratet ist, oder weil die Vaterschaftsvermutung in der Ehe greift. Diese Ungleichbehandlung gilt es dringend aufzulösen, da es im Sinne des Kindeswohls ist, wenn das Kind mindestens zwei verantwortliche Elternteile hat, die auch rechtlich als solche anerkannt sind.

Patchwork-Mütter und -Väter

Eine Art Patchworkfamilie leben lesbische und schwule Eltern, wenn sie ihre Kinder aus einer heterosexuellen Lebensphase in die gleichgeschlechtliche Beziehung eingebracht haben. Diese Form der Regenbogenfamilie besteht schon sehr lange, denn auf diesem Wege haben lesbische Frauen schon immer mit Kindern gelebt und Familien gegründet. Die Familien mit Kindern aus einer heterosexueller Lebensphase haben sich zunächst nicht als Regenbogenfamilie definiert, sondern sich eher als lesbische Mütter und schwule Väter bezeichnet. In dieser Familienform kommt es relativ selten zur Stiefkindadoption, also zur Adoption des leiblichen Kindes der Partnerin in der Eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Die Familien erleben die üblichen Herausforderungen von Patchworkfamilien. Sie haben zwei gegengeschlechtliche sorgeberechtigte Elternteile, die Kinder leben aber im Alltag mit drei oder vier verantwortlichen Elternteilen zusammen, die zumeist in zwei Haushalten wohnen. Für die Patchworkfamilie mit lesbischen/schwulen Eltern kommt die Herausforderung rund um das ‘Coming-Out‘ eines Elternteils hinzu. Dazu benötigt vor allem die lesbische Mutter, die sich aus dem heterosexuellen Familienkontext löst, viel Unterstützung, um das neue Familiensystem zu festigen, denn hier trifft ein der Norm entsprechendes Familiensystem (Familie gegengeschlechtlicher Eltern) auf ein aus dieser Norm herausfallendes System (Familie gleichgeschlechtlicher Eltern). Die Unterstützung der lesbischen Mutter in diesem Prozess ist auch für das Wohl der Kinder wichtig. Denn die Sicherheit der Mutter in ihrer lesbischen Identität bedeutet für die Kinder freiwerdende Ressourcen. Zugleich erleichtert es das alltägliche Coming-Out für Mutter bzw. Vater und die Kinder.

Queer-Family

Eine relativ junge Möglichkeit der Elternschaft ist die Queer-Family, wenn lesbische Frauen und schwule Männer sich entschließen, gemeinsam eine Familie zu gründen. Diese Familienform stellt wie die Patchworkfamilie das Thema Mehrelternschaft mit allen Vorteilen und Herausforderungen in den Mittelpunkt. In der Queer-Family leben drei oder vier Elternteile, die sich alle als Eltern verstehen und aus Sicht des Kindes verantwortlich in der Elternfunktion sind, zusammen Familie. Eine rechtliche Regelung für eine solche Mehrelternschaft existiert jedoch bisher nicht. So sind in der Praxis der Queer-Family meist die beiden Mütter die rechtlichen Eltern oder auch die leiblichen Eltern. Hier kann entweder der schwule Vater bzw. das schwule Väterpaar oder die jeweilige Partnerin (Co-Mutter) rechtlich nicht mitbedacht werden. Diese Lücke wird in der Praxis häufig mit Vollmachten überbrückt, die aber an ihre Grenzen stoßen, wenn es etwa um Sorge- oder Erbrecht geht.  Eine Herausforderung für die Queer-Familien besteht auch darin, ohne Vorbilder ihre Rollen in der Familie zu verteilen und im Alltag zu leben. Weiterhin ist es eine Herausforderung, als lesbische oder schwule Eltern wahrgenommen zu werden.

Ein-Eltern-Familien

Wie manche heterosexuell Lebende möchten auch einige homosexuell lebende Menschen eine Ein-Eltern-Familie gründen. In Dänemark und den Niederlanden bieten Fertilitätskliniken und Samenbanken auch alleinstehenden Frauen die Insemination an. Die Möglichkeit einer privaten Spende steht allen Frauen offen. Die Möglichkeit, ein Kind in Pflege aufzunehmen, ist ein weiterer Weg, eine Familie zu werden.

Familie mit Pflegekindern

Eine weitere Variante der Familiengründung besteht in der Aufnahme eines Pflegekindes. Der Anteil der Männerpaare ist bei den Pflegeeltern höher als bei den gleichgeschlechtlichen Eltern mit leiblichen Kindern. Im Vermittlungsverfahren wird die Gleichgeschlechtlichkeit der potenziellen Pflegeeltern sehr häufig thematisiert, ebenso die Kontaktmöglichkeiten zum jeweils anderen Geschlecht sowie die Stärkung des Kindes im Umgang mit der Familienform. Für gleichgeschlechtliche Paare als Pflegeeltern spricht, dass sie eine hohe Empathie für das Kind aufbringen, weil sie aus eigener Erfahrung wissen, was es bedeutet, als nicht der Norm entsprechend wahrgenommen zu werden.

Aus der Praxis von Vermittlungsstellen ist bekannt, dass manche Herkunftseltern für ihr Kind eine Vermittlung an gegengeschlechtliche Eltern vorziehen. Bei der Vermittlung an gleichgeschlechtliche Paare ist die Akzeptanz der Fachkraft eine wichtige Voraussetzung zur Überzeugung der biologischen Eltern. Im Mittelpunkt aller Überlegungen steht immer das Kindeswohl, und grundsätzlich sollen die passenden Eltern für das Kind gefunden werden und nicht umgekehrt. Die Herausforderungen, denen die neu gebildete Pflegefamilie aufgrund der Herausnahme des Kindes aus der Herkunftsfamilie und der biographischen Erlebnisse begegnet, bestehen selbstverständlich genauso bei gleichgeschlechtlichen Pflegeelternpaaren.

Adoption

Eine gemeinsame Adoption eines nicht verwandten Kindes ist für gleichgeschlechtliche Paare in Eingetragener Lebenspartnerschaft gesetzlich noch nicht möglich, sie können sich zunächst nur als Alleinstehende um eine solche bemühen. Seit 2013 ist die Sukzessivadoption laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Wohle des Kindes möglich. Das Kind hat also trotz zweier im Alltag verantwortlicher Elternteile, die in Eingetragener Lebenspartnerschaft leben, zunächst rechtlich nur ein Elternteil. Eine Adoption ist als Einzelperson in Deutschland theoretisch möglich, aber praktisch kaum umsetzbar, da es wesentlich mehr Bewerber_innen als Kinder gibt, die zur Adoption freigegeben werden. Aufgrund des Kindeswohls wird immer eher die doppelte Absicherung durch zwei Elternteile bevorzugt.